Darf Quick-Step® auf einem bestehenden Bodenbelag verwendet werden?Im Parterre ist der organische Bodenbelag wie Teppich, Parkett usw. zuerst zu entfernen. Linoleum oder Vinyl dürfen liegen bleiben, wenn Sie darauf einen der Quick-Step® ausgleichenden Unterböden verwenden. Auf einen Dielenboden im Parterre legen Sie zuerst eine Kunststofffolie, ausgleichende Softboard-Paneele und darauf einen Quick-Step® Uniclic® Unterboden. Unter dem Dielenboden muss ausreichend Lüftung im Kriechraum vorhanden sein. In den darüber liegenden Etagen dürfen Teppiche liegen bleiben, unter der Bedingung, dass diese kurzflorig und stabil sind. Darauf muss allerdings einer der ausgleichenden Quick-Step® Unterböden verlegt werden. |